Planunterlagen

Inhalt der städtischen Planunterlagen. 

Erläuterungen: 
Das Flurstück Gemarkung Avenwedde, Flur 6, Flurstück 1109 befindet sich im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Reiherweg – Ortsteil Avenwedde“ aus dem Jahr
1971. Der Bebauungsplan setzt für den Eckbereich nördlich Friedrichsdorfer Straße und südlich
Dompfaffenstraße eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz
fest. Der seit dem 23.10.2007 rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP
2020) stellt den Planbereich als Wohnbaufläche (W) dar. Derzeit wird die Fläche als öffentlicher
Seite 2 von 2 Seite(n)
Parkplatz sowie als Containerstandort für Wertstoffcontainer genutzt. Die Flächen des Plangebietes
sind bereits überwiegend befestigt und versiegelt.
Es wird nunmehr angestrebt, auf dem Flurstück ein im Stadtteil Avenwedde-Bahnhof dringend benötigtes
Ärztehaus zu errichten. Die geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 111 stehen
diesem Vorhaben entgegen. Ziel und Zweck des vorliegenden Änderungs-Bebauungsplanes Nr.
111/7 „Dompfaffenstraße“ ist es daher nunmehr, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
künftige Bebauung zu schaffen. Für die städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Änderung-
Bebauungsplanes Nr. 111/7 erforderlich.

Link: zu den Plaungsdetails:

APBI-35_20-02-2024_Beschlussvorlage-61-2024.pdf