Avenwedde Bahnhof
AG Stadtteil gestaltenFür einen l(i)ebenswerten & lebendigen Stadtteil

Anregungen - Bürgeranträge
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ( § 24 GO NRW) ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden in einem „Bürgerantrag“ vorzubringen.
Bürgeranträge sind für alle Themen möglich, für die eine Zuständigkeit des Rates oder einer Bezirksvertretung gegeben ist. Das können zum Beispiel sein:
– Kindergarten/Schulen/Spielplätze
– Verkehrsberuhigung/Verkehrsplanung
– ÖPNV
– Grünpflege
und vieles mehr.
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