Bebauungsplan Nr. 111/7 Vorschläge der AG Stadtteil gestalten

Bebauungsplan Nr. 111/7 Vorschläge der AG Stadtteil gestalten

Ärztehaus

Eines der ersten Anliegen der AG Stadtteil gestalten war und ist, eine Arztpraxis in unserem Ortsteil zu bekommen. Wir freuen uns daher über das Engagement der Stadt an dieser Stelle. 
Wir halten die mit der Politik abgesprochene Variante und die Größenordnung der Fläche, die einem Investor für ein mehrgeschossiges Gebäude mit Arztpraxen und ggf. Wohneinheiten etc. angeboten werden sollen für angemessen.

  • Wir plädieren für eine geringe Anzahl von öffentlichen Parkplätzen, damit hier eine attraktive Begegnungsstätte mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen kann.
  • Warum soll es nicht möglich sein, hier einen Teilbereich so attraktiv zu gestalten, der sowohl als Parkraum und zeitweise z.B. als Marktplatz genutzt werden kann?
  • Die bisher ausgewiesene „Grünfläche“ könnte etwas ausgeweitet und mit ansprechenden Sitzmöglichkeiten, einem Bücherschrank, Spielgelegenheiten für kleine Kinder… so hergerichtet werden, dass er gerne von Älteren und Eltern mit Kindern gemeinsam genutzt werden kann (kein Spielplatz im klassischen Sinne).
  • In einem Abschnitt der Dompfaffenstraße sollte der Durchfahrtsverkehr beruhigt und eine gemeinsame Nutzung des Straßenraums (Bürgersteige, Fahrbahn) für alle Verkehrsteilnehmer angestrebt werden.
  • Vorschläge zur Verlegung der Wertstoff-Container sowie der Anlieferung zum jetztigen Elli Markt siehe detaillierte Stellungnahme:
    Bebauungsplan_111-7_Stellungnahme-AG-Stadtteil-gestalten.pdf

 

Bebauungsplan Nr. 111/7 Planung der Stadt

Bebauungsplan Nr. 111/7 Planung der Stadt

Planunterlagen

Inhalt der städtischen Planunterlagen. 

Erläuterungen: 
Das Flurstück Gemarkung Avenwedde, Flur 6, Flurstück 1109 befindet sich im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Reiherweg – Ortsteil Avenwedde“ aus dem Jahr
1971. Der Bebauungsplan setzt für den Eckbereich nördlich Friedrichsdorfer Straße und südlich
Dompfaffenstraße eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Parkplatz
fest. Der seit dem 23.10.2007 rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP
2020) stellt den Planbereich als Wohnbaufläche (W) dar. Derzeit wird die Fläche als öffentlicher
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Parkplatz sowie als Containerstandort für Wertstoffcontainer genutzt. Die Flächen des Plangebietes
sind bereits überwiegend befestigt und versiegelt.
Es wird nunmehr angestrebt, auf dem Flurstück ein im Stadtteil Avenwedde-Bahnhof dringend benötigtes
Ärztehaus zu errichten. Die geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 111 stehen
diesem Vorhaben entgegen. Ziel und Zweck des vorliegenden Änderungs-Bebauungsplanes Nr.
111/7 „Dompfaffenstraße“ ist es daher nunmehr, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
künftige Bebauung zu schaffen. Für die städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Änderung-
Bebauungsplanes Nr. 111/7 erforderlich.

Link: zu den Plaungsdetails:

APBI-35_20-02-2024_Beschlussvorlage-61-2024.pdf